Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalt des Vertrages

2.1. Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung in der Buchungsbestätigung des seitens Personentransfer Wolf® ausgewählten Leistungsträgers. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten in der Buchungsbestätigung seitens Personentransfer Wolf®.

2.2. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke; pro weiter angefahrener Adresse auf dem direktem Weg vom oder zum Flughafen wird ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der in der Buchungsbesätigung aufgeführte Preis schließt einen Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person mit ein. Bei Übergepäck und der Beförderung von Tieren werden entsprechende Zuschläge erhoben. Nicht angemeldetes Gepäck sowie Tiere, die nicht in einer geschlossenen Transportbox untergebracht sind, werden durch Personentransfer Wolf® nicht befördert.

2.3. Personentransfer Wolf® verpflichtet sich neben den ausgewählten Leistungsträgern im Falle einer Verspätung der ankommenden Flüge bei rechtzeitiger Bekanntmachung der Verspätung seitens des Kunden ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Rechtzeitig bedeutet unverzüglich nach Kenntniserlangung durch den Kunden. Allerdings können im Rahmen des Zumutbaren Wartezeiten von bis zu 2 Stunden entstehen.

2.4. Wünscht der Kunde eine Umbuchung nach Auftragserteilung und bereits erfolgter verbindlicher Buchungsbestätigung seitens Personentransfer Wolf® ausgewählten Leistungsträgers, so muss diese Änderung schriftlich Personentransfer Wolf® angezeigt werden. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht zur Beförderung.

2.5. Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik, extrem schlechte Witterungsverhältnisse -Stau etc. sind auch von den durch Personentransfer Wolf® ausgewählten Leistungsträgern nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass dann auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.

2.6 Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich dem seitens Personentransfer Wolf® ausgewählten Leistungsträger; Sie ergibt sich aus der Fahrzeit, sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften. Wünscht der Kunde die Abholzeit selbst zu bestimmen, so kann dieser einen Einzeltransfer buchen. Im Falle einer Abholzeiten bestimmung seitens des Kunden übernimmt Personentransfer Wolf® keine Gewähr für das rechtzeitige Erreichen des Flughafens.

2.7 Bucht der Kunde keinen Einzeltransfer, so erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seitens Personentransfer Wolf® ausgewählten Leistungsträgers auf direktem Wege zur gebuchten Destination weitere vermittelte Fahrgäste aufgenommen werden können.

Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.